Die Fachgruppe Trinkwasserversorgung (FGr. TW)

Die Fachgruppe Trinkwasserversorgung

Die Fachgruppe Trinkwasserversorung (FGr TW) betreibt bei allen Schadenlagen die Trinkwasseraufbereitung und -versorgung. Sie betreibt hierzu mobile Trinkwasser-Aufbereitungsanlagen. Sie fördert, lagert,transportiert und verteilt Trinkwasser unter laufender Qualitätskontrolle für:

  • die betroffenen Bevölkerung,
  • Notunterkünfte, Bereitstellungsräume,
  • gemeindliche Versorgungsanlagen,
  • Einrichtungen und Betriebe öffentlichen Interesses sowie
  • Einsatzeinheiten und andere Hilfskräfte.

 

Zur Behebung von Gefahren und Notständen führt sie unaufschiebbare Instandsezungsarbeiten an Wasserversorgungsanlagen durch, baur bzw. rehabilitiert Wasserförderstrecken, Brunnen und wirkt beim betreiben von Notbrunnen mit.

Sie arbeitet technisch und personell eng mit Wasserversorgungsunternehmen (WVU) und nach deren Weisung zusammen.

Sie führt diese Aufgaben insbesondere auch im Rahmen der humanitären Hilfe im Ausland durch.

Die Fachgruppe Trinkwasserversorgung

  • erkundet Schadengebiete und stellt Schäden fest,
  • erkundet die Wasserqualität, erstellt Wasseranalysen,
  • trifft Maßnahmen zur Wasserqualitätssicherung,
  • sichert Schadenstellen an Wasserversorgungsanlagen durch Prüfen und Absperren,
  • sichert Gefahrenstellen ab,
  • betreibt zeitlich begrenzte Trinkwasserversorgung der Bevölkerung, lebenswichtiger Anlagen und Betriebe sowie Einrichtungen öffentlichen Interesses,
  • betreibt mobile Trinkwasseraufbereitungsanlagen (TWAA) nach Maßgabe der DTWV,
  • fördert, lagert, transportiert und verteilt Trinkwasser mittels mobiler Einrichtungen, fester Einrichtungen (z.B. Rohrleitungssysteme) und "fliegenden Leitungen",
  • fördert Wasser aus Notbrunnen und Trinkwasserspeichern,
  • baut Brunnen, Wassersammelsysteme und Wasseraufbereitungsanlagen, bzw. setzt diese instand,
  • versorgt die Einheiten und Einrichtungen des THW und andere Hilfskräfte mit Trinkwasser,
  • wirkt mit bei der Durchführung von Aufgaben im Rahmen des Wassersicherstellungsgesetzes.
  • Im Auslandseinsatz können alle vorgenannten Aufgaben übernommen werden.

 

Personal:
Stärke: 0 / 3 / 15 = 18
1 Gruppenführer, 2 Truppführer, 15 Helfer
Sonderfunktionen: u.a. Maschinist, Wasserlaborant, Sprechfunker, Kraftfahrer