Alle Jahre wieder wird in den Ortsverbänden der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk die technische Ausstattung auf ihren einwandfreien Zustand hin überprüft. Dieser Prüfvorgang, der gemäß der Arbeitsschutzgesetze (ArbSchG) und seiner Folgevorschriften durchgeführt wird, soll die Einsatzfähigkeit der Arbeitsmittel der ehrenamtlichen Helfer gewährleisten.
Auch in Wolfenbüttel wurden am Vormittag des 19. März 2016 ca. 50 Geräte und Einzelteile - wie Motorsägen und Leiterteile - der ersten und zweiten Bergungsgruppe auf ihre Verwendbarkeit hin überprüft. Schirrmeister Rolf Sprenger, ein für diese Prüfvorgänge ausgebildeter Helfer, unterzog sie einer Sicht- und Funktionskontrolle. Erst wenn Sicherheitsmängel wegen Verschleiß ausgeschlossen werden konnte bekamen sie ein neues Prüfsiegel. Auch wurde für jedes Teil das einzelne Prüfergebnis unter seiner neunstellige Inventarnummer im Prüfprotokoll festgehalten.